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Versteigerungstermin:am 14.05.2024 um 08:30 Uhr
Geschäftszeichen:K 58/23
Grundstücksart:sonstiges
Objekt / Lage:Bühl , 95236 Stammbach
Versteigerungsort:Amtsgericht Hof Sitzungssaal 012
Zuständigkeit:Amtsgericht Hof
Berliner Platz 1
95030 Hof

Tel.: 09281 600-0
Fax: 09281 600-372

Nadelwald: Bühl, 95236 Stammbach, Förstenreuth

Versteigert wird (Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft)
am Dienstag, 14. Mai 2024, 08:30 Uhr
im Amtsgericht Hof Sitzungssaal 012
das Objekt Nadelwald: Bühl, 95236 Stammbach, Förstenreuth
eingetragen im Grundbuch von Förstenreuth, Blatt 401.


Grundbucheintragung:Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hof von FörstenreuthGemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Hektar Blatt Förstenreuth Förstenreuth 274 Bühl, Nadelwald 0,5700 401  Der Versteigerungsvermerk ist am 14.09.2023 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung:Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.Hinweis:Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.  Der Verkehrswert wurde mit den landwirtschaftlichen Bodenrichtwerten ermittelt. Ein Sachverständigengutachten wurde nicht erstellt.  

ermittelter Verkehrswert in EURO: 8.000,00 €




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