Mehrfamilienhaus: Langenstrichstraße 9, 66538 Neunkirchen
Versteigert wird (Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung) am
Mittwoch, 29. Juni 2022, 10:00 Uhr
im Amtsgericht Neunkirchen, Saal 35 das Objekt Mehrfamilienhaus: Langenstrichstraße 9, 66538 Neunkirchen eingetragen im Grundbuch von Neunkirchen Blatt 11388 Lfd. Nr. 1 und 2.
lfd.Nr. 1:unbebautes Grundstück; Gartenland/HinterlandGrundstücksgröße: 157 m² lfd. Nr. 2:Grundstück bebaut mit einem mehrgeschossigen Mehrfamilien-Reihenendhaus; Wiederaufbau 1948, KG, EG, I. und II. OG, nicht ausgebautes DG, Dachraum/Speicher; rückwärtiger Anbau (Nebengebäude, ehemals Werkstatt); Garagenreihe (3) im rückwärtigen GartenbereichEs fand lediglich eine Außenbesichtigung statt.Das Objekt war zum Zeitpunkt der Wertermittlung nicht bewohnt.Von behördlicher Seite ist ein Nutzungsverbot wegen gravierender Sicherheitsmängel (Brandschutz) für das gesamte Wohnhaus angeordnet. Das Grundstück liegt innerhalb eines Sanierungsgebiets.Darüber hinaus sind erhebliche Mängel an/in Fassade, Giebel, Dachbereichen, defekte Heizungsanlage festzustellen.Kernsanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sind im ganzen Gebäude durchzuführen. Die Demontage und Entsorgung des asbesthaltigen Fassadenplatten, die Entsorgung und Entrümpelung von Sperrmüll und Unrat im kompletten Gebäude ist aus hygienischen Gründen zwingend erforderlich. Große Bereiche von Kellergeschoss, ehemaliger Werkstatt und Treppenhaus sind komplett zugestellt bzw. zugemüllt, sodass ein Durchkommen unmöglich ist. Festgestellt wurde ein großes Ausmaß an Brandlasten (Sperrmüll etc.), die ein erhebliches Gefahrenpotential darstellen. Im Erdgeschoss wurde eine gesundheitsgefährdende Schimmelpilzkultur festgestellt. Die Sporen haben sich im ganzen Hause ausgebreitet. Nach Angaben des Gesundheitsamts des Landkreises Neunkirchen ist aufgrund der gesundheitsgefährdenden Kontamination mit Pilzsporen, bewirkt durch großflächigen Feuchtigkeitsbefall an Wänden und nicht ausreichender Lüftung und Beheizung (Heizung defekt!) von einer Bewohnung dringend abzuraten. Auf Grund der bestehenden baulichen Mängel und der höchst gesundheitlichen Gefährdungen für etwaige Bewohner ist das Wohnhaus derzeit für unbewohnbar einzustufen.
ermittelter Verkehrswert in EURO:
Verkehrswert: 7.850,00 € (lfd. Nr. 1) und 94.000,00 € (lfd. Nr. 2)Gesamtverkehrswert: 101.850,00 €
Externe Links:
amtliche Bekanntmachung: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=sl&file_id=14402&zvg_id=11482
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