Mehrfamilienhaus, unbebautes Grundstück: Thälmannplatz 5 A, B, 39291 Karith
Versteigert wird (Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung) am
Mittwoch, 13. Mai 2026, 10:00 Uhr
im AG Burg, In der Alten Kaserne 3, Haus 1, Saal 5 das Objekt Mehrfamilienhaus, unbebautes Grundstück: Thälmannplatz 5 A, B, 39291 Karith eingetragen im Grundbuch von Grundbuch von Karith Blatt 411.
2 kleine Mehrfamilienhäuser mit jeweils 2 Wohneinheiten sowie ein unbebautes Grundstück lfd.Nr. 1 - Flurstück 10055: kleines, unregelmäßig geschnittenes, unbebautes Grundstück, welches als Verkehrsfläche bzw. Zuwegung zu Hausnummer 5A (lfd. Nr. 2) dient lfd. Nr. 2 - Flurstück 10058 - Thälmannplatz 5A: Grundstück, bebaut mit Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten (Baujahr ca. 1910, zweigeschossig, voll unterkellert, DG teilweise ausgebaut, Gesamtfläche der Wohneinheiten ca. 256 m²), teilweise verwilderte Außenanlagen Leerstand seit vielen Jahren, keine Modernisierungen seit 25 Jahren Vereinigungsbaulast zwischen lfd. Nr. 2 und 3 - Grundstücke sind im bauordnungsrechtlichen Sinn als ein Baugrundstück zu behandeln interne Grenzbebauung aufgrund von Zerlegung des Stammgrundstücks Kulturdenkmal als Bestandteil des Gutshofes mit Parkanlage - Gebäude unterliegen dem Denkmalschutz (Kern vermutl. aus Barockzeit) - Rückbau daher trotz des mäßigem Bauzustandes nicht möglich, es ist von einer notwendigen Kernsanierung auszugehen Gutachtenerstellung nur aufgrund Außenbesichtigung! Seite 2/3 lfd. Nr. 3 - Flurstück 10057 - Thälmannplatz 5B: Grundstück, bebaut mit Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten (Baujahr ca. 1910, zweigeschossig, voll unterkellert, DG teilweise ausgebaut, Gesamtfläche der Wohneinheiten ca. 195 m²), teilweise verwilderte Außenanlagen Leerstand seit vielen Jahren, keine Modernisierungen seit 25 Jahren Vereinigungsbaulast zwischen lfd. Nr. 2 und 3 - Grundstücke sind im bauordnungsrechtlichen Sinn als ein Baugrundstück zu behandeln interne Grenzbebauung aufgrund von Zerlegung des Stammgrundstücks Kulturdenkmal als Bestandteil des Gutshofes mit Parkanlage - Gebäude unterliegen dem Denkmalschutz (Kern vermutl. aus Barockzeit) - Rückbau daher trotz des mäßigem Bauzustandes nicht möglich, es ist von einer notwendigen Kernsanierung auszugehen Gutachtenerstellung nur aufgrund Außenbesichtigung!
ermittelter Verkehrswert in EURO:
160,00 € (lfd. Nr. 1), 5.000,00 € (lfd. Nr. 2) und 4.000,00 € (lfd. Nr. 3); Gesamt: 9.000,00 €
Externe Links:
amtliche Bekanntmachung: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=st&file_id=45639&zvg_id=30033
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