Wohn-/Geschäftshaus: Nibelungenstr. 67, 68642 Bürstadt
Versteigert wird (Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung) am
Donnerstag, 22. März 2012, 10:00 Uhr
im AG Lampertheim, Bürstädter Str. 1, Geb. A, Saal 05 das Objekt Wohn-/Geschäftshaus: Nibelungenstr. 67, 68642 Bürstadt eingetragen im Grundbuch von Bürstadt Blatt 8260.
25,83/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück der Gemarkung Bürstadt lfd. Nr. 1,2,3 Flur 1 Flurstück 393/3 Gebäude- und Freifläche Nibelungenstraße 67, 778 qmverbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im 2. OG, einem Keller und einem Balkon, Nr. 7 des Aufteilungsplanes; Sondernutzungsrecht an einem Pkw-Abstellplatz in der Tiefgarage; der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt.laut Gutachten vom 25.01.2011 Wohnungseigentum in einem dreigeschossigen Wohn- u. Geschäftshaus mit rd. 37,8 qm (Wohn-/Schlafraum, Bad/ WC, Balkon); Baujahr ca. 1994
ermittelter Verkehrswert in EURO:
60.000, -- EURH I N W E I S (neues Verfahrensrecht)Bieter haben auf Verlangen Sicherheit zu leisten. Die Sicherheitsleistung beträgt mindestens 10 % des nach § 74a ZVG festgesetzten Wertes und ist sofort im Termin nachzuweisen.Sicherheitsleistung durch Bargeld ist ausgeschlossen.Sicherheit kann geleistet werden durch eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts oder durch einen Bundesbank- oder Verrechnungsscheck, der frühestens am dritten Werktrag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt worden und im Inland zahlbar ist. Dies gilt jeweils nur, wenn sie von einem im Geltungsbereich des Zwangsversteigerungsgesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt sind. Als berechtigt gelten Kreditinstitute, die in der Liste der zugelassenen Kreditinstitute gemäß Artikel 3 Abs. 7 und Artikel 10 Abs. 2 der Richtlinie 77/780/EWG des Rates vom 12.12.1977 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (ABl. EG Nr. L 322 S. 30) aufgeführt sind.Auch kann Sicherheit durch Einzahlung oder Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse in Darmstadt geleistet werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Zahlung hat in diesem Verfahren sodann zu erfolgen an:Gerichtskasse Darmstadt, Landesbank Hessen-ThüringenKonto Nr.: 100 60 48, BLZ: 500 500 00zu dem Kassenzeichen: 008312801111 (ist als Verwendungszweck stets anzugeben!)
Externe Links:
amtliche Bekanntmachung: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=he&file_id=45165&zvg_id=23635
Exposee: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=he&file_id=45166&zvg_id=23635
|