Geschäftszeichen: | 5 K 11/22 |
Grundstücksart: | Zweifamilienhaus, unbebautes Grundstück |
Objekt / Lage: | Overhofstr. 14, 45881 Gelsenkirchen |
Versteigerungsort: | Amtsgericht Gelsenkirchen, Bochumer Straße 79, 45886 Gelsenkirchen, Bauteil A, 2. Obergeschoss, Saal 202 |
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Zuständigkeit: | Amtsgericht Gelsenkirchen Overwegstraße 35 45879 Gelsenkirchen
Tel.: 0209 1791-0 Fax: 0209 1791-188 |
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unbebautes Grundstück, Zweifamilienhaus: Overhofstr. 14, 45881 Gelsenkirchen
Versteigert wird (Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung) am
Mittwoch, 12. Juni 2024, 11:00 Uhr
im Amtsgericht Gelsenkirchen, Bochumer Straße 79, 45886 Gelsenkirchen, Bauteil A, 2. Obergeschoss, Saal 202 das Objekt unbebautes Grundstück, Zweifamilienhaus: Overhofstr. 14, 45881 Gelsenkirchen eingetragen im Grundbuch von Gelsenkirchen Blatt 2489.
Laut Wertgutachten handelt es sich um 1) ein mit einem Zweifamilienwohnhaus bebautes Grundstück (Flur 2, Flurstück 85), Baujahr ca. 1900/1910, Teilwiederaufbau 1947. Wohn- und Nutzfläche insgesamt 148 m² (EG 77 m² und DG 71 m²). Das stark vernachlässigte Wohnhaus stand zum Wertermittlungsstichtag (06.09.2022) leer, eine eingehende Besichtigung war durch die Sachverständige teilweise infolge der eingelagerten Gegenstände nicht möglich. Es sind durchgreifende Modernisierungs-/Sanierungsmaßnahmen erforderlich und es sollte eine statische Begutachtung erfolgen. Es wurde ein hoher Wertabschlag wegen der Bauschäden vorgenommen. Ein Zugang zum verwilderten Gartenbereich war nicht möglich. 2) ein unbebautes Grundstück (Flur 2, Flurstück 86). Es ist ein Umlegungsvermerk im Grundbuch eingetragen, welcher außerhalb des geringsten Gebots bestehen bleibt! Der Ersteher tritt als Beteiligter in das Umlegungsverfahren in dem Zustand ein, in dem es sich befindet. Die Einsichtnahme des Gutachtens nebst allen Anlagen mitsamt der Stellungnahme der Sachverständigen vom 24.01.2023 wird dringend angeraten!
Die Verkehrswerte wurden gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt auf 1) Flurstück 85: 86.000,00 € 2) Flurstück 86: 500,00 € Gesamtverkehrswert: 86.500,00 € (i.W. sechsundachtzigtausendfünfhundert Euro)
ermittelter Verkehrswert in EURO:
Siehe Beschreibung
Externe Links:
amtliche Bekanntmachung: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=nw&file_id=355317&zvg_id=161117
Exposee: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=nw&file_id=355318&zvg_id=161117
Foto: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=nw&file_id=355319&zvg_id=161117
Gutachten: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=nw&file_id=355320&zvg_id=161117
Gutachten: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=nw&file_id=355321&zvg_id=161117
Gutachten: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=nw&file_id=355322&zvg_id=161117
Gutachten: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=nw&file_id=355323&zvg_id=161117
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