Eigentumswohnung: Brandströmerstraße 3, 5, 7, 95615 Marktredwitz
Versteigert wird (Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung) am
Mittwoch, 26. Juni 2024, 13:00 Uhr
im Amtsgericht Hof Sitzungssaal 012 das Objekt Eigentumswohnung: Brandströmerstraße 3, 5, 7, 95615 Marktredwitz eingetragen im Grundbuch von Marktredwitz, Blatt 3929.
Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Wunsiedel von MarktredwitzMiteigentumsanteil verbunden mit SondereigentumME-Anteil
Sondereigentums-Art
SE-Nr.
Blatt
18,00/1000
Wohnung
16
3929
an GrundstückGemarkung
Flurstück
Wirtschaftsart u. Lage
Anschrift
Hektar
Marktredwitz
1627
Gebäude- und Freifläche
Brandströmerstraße 3,5,7
0,4895
Zusatz: verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 16 bezeichneten Wohnung. Das Miteigentum ist durch die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen (eingetragen in Bd.104,105,106 Blätter 3914 bis 3928, 3930 bis 3968 gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt. Zur Veräuserung ist die Zustimmung des Verwalters erforderlich. Ausgenommen sind: a) Veräußerung an den Ehegatten, b) Veräußerung an Verwandte in gerader Linie oder Verwandte zweiten Grades in der Seitenlinie, c) Veräußerung im Wege der Zwangsvollstreckung oder durch den Konkursverwalter, d) Veräußerung durch einen Gläubiger, falls dieser zur Rettung seiner Forderung ein Sondereigentum oder mehrere hiervon erwerben sollte. Im übrigen wird wegen des Gegenstandes und des Inhalts des Sondereigentums auf die Bewilligung vom 27.Juni 1973/21.September 1973/7 Juni 1974/17.Juli 1974 Bezug genommen. Eingetragen am 18. September 1974. Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Eigentumswohnung; Der Versteigerungsvermerk ist am 02.03.2023 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung:Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis:Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
ermittelter Verkehrswert in EURO:
90.000,00 €
Externe Links:
Gutachten: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=by&file_id=111324&zvg_id=44908
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