Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer): Lindenstr. 55, 68647 Biblis
Versteigert wird (Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft) am
Donnerstag, 20. November 2025, 13:30 Uhr
im AG Lampertheim, Bürstädter Str. 1, Geb. A, Saal 10 das Objekt Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer): Lindenstr. 55, 68647 Biblis eingetragen im Grundbuch von von Biblis Blatt 7699.
Der im Raumeigentumsgrundbuch von Biblis Blatt 7699, laufende Nummer 1 des Bestandsverzeichnisses eingetragene 194/10000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Lfd.Nr.
Gemarkung
Flur
Flurstück
Wirtschaftsart und Lage
Größe m²
1
Biblis
2
313/3
Verkehrsfläche, Lindenstr. 55
3053
verbunden mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 17 gekennzeichneten Räumen im 1. Obergeschoß des Flügels B. Für jeden Miteigentumsanteil ist ein besonderes Grundbuch angelegt (Blätter 7683 bis 7732). Der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt. Wegen Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums wird auf die Bewilligung vom 19.01.2017 (UR-Nr. 77/2017 Notar Kurt Hutzler, Schifferstadt) Bezug genommen. Bei Anlegung dieses Blattes von Blatt 6602 hierher übertragen und eingetragen am 09.08.2017. Objektbeschreibung: Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer) Detaillierte Objektbeschreibung: Appartement in einer 3 1/2 geschossigen, nicht unterkellerten Senioren-Residenz mit 50 Appartements; bestehend aus einem Zimmer (ca 22,55 qm) und einem Naßraum; Baujahr 2017-2018; vermietet; gepflegter Zustand; kein Energieausweis vorliegend;
ermittelter Verkehrswert in EURO:
194.000,00Jeder Bieter muss sich im Versteigerungstermin durch gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können und die steuerliche Identifikationsnummer angeben, sowie ggf. Vollmacht in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Form vorzulegen. Bieter haben auf Verlangen Sicherheit zu leisten. Die Sicherheitsleistung beträgt mindestens 10 % des nach § 74a ZVG festgesetzten Wertes und ist sofort im Termin nachzuweisen. Sicherheitsleistung durch Bargeld ist ausgeschlossen. Bei Geboten verheirateter ausländischer Staatsangehöriger kann es sich empfehlen in Ausfertigung die Urkunde mit der Rechtswahl nach Art 15 EGBGB, einen Ehevertrag oder sonstigen geeigneten Nachweis zum bestehenden Güterrecht dem Gericht bei Abgabe des Gebotes nachzuweisen, um einer Zurückweisung des Gebots wegen unrichtigem Erwerbsverhältnis aufgrund güterrechtlicher Besonderheiten zu begegnen.
Externe Links:
amtliche Bekanntmachung: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=he&file_id=130671&zvg_id=54055
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