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Versteigerungstermin:am 13.März2026 um 09:30 Uhr
Geschäftszeichen:71 K 21/23
Grundstücksart:Land-/Forstwirtschaft
Objekt / Lage:Am Sandhoefer Weg rechts , 68519 Viernheim
Versteigerungsort:AG Lampertheim, Bürstädter Str. 1, Geb. A, Saal 10
Zuständigkeit:Amtsgericht Lampertheim
Bürstädter Straße 1
68623 Lampertheim

Tel.: 06206 1808-0
Fax: 06206 1808-43

land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück: Am Sandhöfer Weg rechts, 68519 Viernheim

Versteigert wird (Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft)
am Freitag, 13. März 2026, 09:30 Uhr
im AG Lampertheim, Bürstädter Str. 1, Geb. A, Saal 10
das Objekt land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück: Am Sandhöfer Weg rechts, 68519 Viernheim
eingetragen im Grundbuch von von Viernheim Blatt 8253.


   Das im Grundbuch von Viernheim Blatt 8253 eingetragene Grundstück Lfd.Nr. Gemarkung   Flur Flurstück Wirtschaftsart und Lage Größe m² 3 Viernheim 3 705/1 Ackerland, Am Sandhöfer Weg rechts  5158        Objektbeschreibung gemäß Gutachten vom 19.06.2024:Laut Gutachten ein brachliegendes landwirtschaftliches Grundstück mit verunkrautetem Grünbewuchs mit einer Größe von 5.158 qm, welches nur über einen landwirtschaftlichen Weg oder über landwirtschaftliche Nachbargrundstücke erreichbar ist. Das Grundstück ist nicht erschlossen und es handelt sich nicht um Rohbauland bzw. Bauerwartungsland.    

ermittelter Verkehrswert in EURO:  38.700,00     Jeder Bieter muss sich im Versteigerungstermin durch gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen, ggf. eine Vollmacht in öffentlich oder öffentlich beglaubigter Urkunde vorlegen und die steuerliche Identifikationsnummer angeben können. Mit der sofortigen Leistung von in der Regel 10% des festgesetzten Verkehrswertes als Sicherheit im Termin muss gerechnet werden.  Sicherheitsleistung mittels Bargeld ist ausgeschlossen. Bei Geboten verheirateter ausländischer Staatsangehöriger kann es sich empfehlen in Ausfertigung die Urkunde mit der Rechtswahl, einen Ehevertrag oder sonstigen geeigneten Nachweis zum bestehenden Güterrecht dem Gericht bei Abgabe des Gebotes vorzulegen, um einer Zurückweisung des Gebots wegen unrichtigem Erwerbsverhältnis aufgrund güterrechtlicher Besonderheiten zu begegnen. 


Externe Links:

Gutachten: 
http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=he&file_id=131994&zvg_id=54484

Exposee: 
http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=he&file_id=131995&zvg_id=54484

amtliche Bekanntmachung: 
http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=he&file_id=131997&zvg_id=54484



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