Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer): Saarlandstr. 1, 00000 Viernheim
Versteigert wird (Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung) am
Montag, 16. April 2012, 10:30 Uhr
im AG Lampertheim, Bürstädter Str. 1, Geb. A, Saal 05 das Objekt Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer): Saarlandstr. 1, 00000 Viernheim eingetragen im Grundbuch von Viernheim Blatt 14259.
4/1000 Miteigentumsanteil an Grundstück Gemarkung ViernheimFlur 3 Flurstück 992/26 Gebäude- und Freifläche- Wohnen- Saarlandstr. 1 ,- 4502 qm-verbunden mit Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 45 bezeichneten Wohnung im 4. Obergeschoss West; hierzu Sondernutzungsrecht an dem im Aufteilungsplan mit K 5 bezeichneten Kellerabteil.Der Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt. (laut Gutachten vom 13.04.2011: 1- Zimmer-Eigentumswohnung bestehend aus Flur, Bad, WC& Wohnraum mit Kochnische, Wohnfläche: ca. 35,8 qm, Nutzfläche des Kellerabteils: ca. 2,5 qm)
ermittelter Verkehrswert in EURO:
34.000, -- €Hinweis: Bieter haben auf Verlangen Sicherheit zu leisten. Die Sicherheitsleistung beträgt mindestens 10 % des nach § 74a ZVG festgesetzten Wertes und ist sofort im Termin nachzuweisen.Sicherheitsleistung durch Bargeld ist ausgeschlossen.Sicherheit kann geleistet werden durch eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts oder durch einen Bundesbank- oder Verrechnungsscheck, der frühestens am dritten Werktrag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt worden und im Inland zahlbar ist. Dies gilt jeweils nur, wenn sie von einem im Geltungsbereich des Zwangsversteigerungsgesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt sind. Als berechtigt gelten Kreditinstitute, die in der Liste der zugelassenen Kreditinstitute gemäß Artikel 3 Abs. 7 und Artikel 10 Abs. 2 der Richtlinie 77/780/EWG des Rates vom 12.12.1977 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (ABl. EG Nr. L 322 S. 30) aufgeführt sind.Auch kann Sicherheit durch Einzahlung oder Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse in Darmstadt geleistet werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Zahlung hat in diesem Verfahren sodann zu erfolgen an:Gerichtskasse Darmstadt, Landesbank Hessen-ThüringenKonto Nr.: 100 60 48, BLZ: 500 500 00 zu dem Kassenzeichen: 008417801110 (ist als Verwendungszweck stets anzugeben!)
Externe Links:
Exposee: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=he&file_id=46096&zvg_id=24012
amtliche Bekanntmachung: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=he&file_id=46095&zvg_id=24012
|