Geschäftszeichen: | 16 K 14/24 |
Grundstücksart: | Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus |
Objekt / Lage: | Nettetaler Str. 144 , 41751 Viersen |
Versteigerungsort: | Amtsgericht Viersen, Hauptgebäude, Dülkener Str. 5, 41747 Viersen, Etage EG, Sitzungssaal 023 |
|
Zuständigkeit: | Amtsgericht Viersen Dülkener Straße 5 41747 Viersen
Tel.: 02162 373-6 Fax: 02162 373-888 |
|
|
Zweifamilienhaus, Einfamilienhaus, Einfamilienhaus mit Wohnraumanbau und Nebengebäuden: Nettetaler Str. 144, 41751 Viersen, Boisheim
Versteigert wird (Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung) am
Mittwoch, 15. Oktober 2025, 10:00 Uhr
im Amtsgericht Viersen, Hauptgebäude, Dülkener Str. 5, 41747 Viersen, Etage EG, Sitzungssaal 023 das Objekt Zweifamilienhaus, Einfamilienhaus, Einfamilienhaus mit Wohnraumanbau und Nebengebäuden: Nettetaler Str. 144, 41751 Viersen, Boisheim eingetragen im Grundbuch von Boisheim Blatt 1128.
Laut Wertgutachten besteht das Objekt aus einem einseitig angebauten bei Begutachtung eigentümergenutzten Haupthaus, einem bei Begutachtung vermieteten Wohnraumanbau und einem bei Begutachtung vermieteten Nebengebäude. Das Haupthaus wurde nach der Bauakte Anfang des 20 Jahrhunderts in zweigeschossiger, teilunterkellerter Massivbauweise errichtet. Wohnfläche gemäß überschlägigem Aufmaß (ohne Terrasse) ca. 185 m². Dachgeschoss nicht ausgebaut (keine Genehmigung zum Ausbau feststellbar) und im schlechten baulichen Zustand. Sanierungsarbeiten am haupthaus wurden begonnen, nicht fertig gestellt und nicht gänzlich fachmännisch ausgeführt. Diverse Mängel sind vorhanden. Insgesamt ist das haupthaus als Sanierungsbedürftig eingestuft. Im Gutachten sind 75.000 € an Sanierungskosten berücksichtigt. Baugenehmigung des Wohnraumanbaus erfolgte 1972 in eingeschossiger nicht unterkellerter Massivbauweise. Das Dachgeschoss wurde ausgebaut. Eine Ge-nehmigung zum Ausbau kann nicht festgestellt werden. Wohnfläche Erdgeschoss nach überschlägigem Aufmaß ca. 81 m² (ohne Terrasse), Dachgeschoss ca. 26 m² (fehlende Genehmigung). Durchschnittlicher Baujahr entsprechender Pflege- und Unterhaltungszustand. Dacheindeckung mit Well-Zementplatten. Eine Asbesthaltigkeit ist nicht auszuschließen. Ehemalige Doppelgarage umgebaut und umgenutzt als Kleingewerbefläche. Baugenehmigung für Nutzungsänderung nicht vorhanden. Besondere Bauteile wie Kaminofen, Terrassenüberdachung und Holz-Gartenhaus wurden im Gutachten mit 10.000 € angesetzt. Ein in der Flurkarte noch eingezeichnetes Garagengebäude im an der nördlichen Grundstücksgrenze ist nicht mehr vorhanden.
ermittelter Verkehrswert in EURO:
400.000,00 €
Externe Links:
amtliche Bekanntmachung: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=nw&file_id=367797&zvg_id=165137
Exposee: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=nw&file_id=367798&zvg_id=165137
|