Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer): Nibelungenstr. 24 A,B, C, 00000 Bürstadt
Versteigert wird (Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung) am
Montag, 23. April 2012, 10:30 Uhr
im AG Lampertheim, Bürstädter Str. 1, Geb. A, Saal 05 das Objekt Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer): Nibelungenstr. 24 A,B, C, 00000 Bürstadt eingetragen im Grundbuch von Bürstadt Blatt 8087.
155/10000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung BürstadtFlur 1 Flurstück 299/3 Gebäude- und Freifläche Nibelungenstr. 24 A,B,C, - 2097 qm- verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. B 113/2 des Aufteilungsplanes; der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt; die Benutzung ist geregelt, hier Sondernutzungsrecht an PKW- Abstellplatz Nr. B 113(laut Gutachten vom 14.03.2011: Eigentumswohnung im 1. Obergeschoss, bestehend aus 3 Zimmern, Küche, innenleigendem Bad, Flur, Balkon, Wohnfläche: ca. 69,65 qm; Baujahr des Gebäuds: ca. 1983 (nicht exakt bekannt))
ermittelter Verkehrswert in EURO:
53.000, -- €Hinweis: Bieter haben auf Verlangen Sicherheit zu leisten. Die Sicherheitsleistung beträgt mindestens 10 % des nach § 74a ZVG festgesetzten Wertes und ist sofort im Termin nachzuweisen.Sicherheitsleistung durch Bargeld ist ausgeschlossen.Sicherheit kann geleistet werden durch eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts oder durch einen Bundesbank- oder Verrechnungsscheck, der frühestens am dritten Werktrag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt worden und im Inland zahlbar ist. Dies gilt jeweils nur, wenn sie von einem im Geltungsbereich des Zwangsversteigerungsgesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt sind. Als berechtigt gelten Kreditinstitute, die in der Liste der zugelassenen Kreditinstitute gemäß Artikel 3 Abs. 7 und Artikel 10 Abs. 2 der Richtlinie 77/780/EWG des Rates vom 12.12.1977 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (ABl. EG Nr. L 322 S. 30) aufgeführt sind.Auch kann Sicherheit durch Einzahlung oder Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse in Darmstadt geleistet werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Zahlung hat in diesem Verfahren sodann zu erfolgen an:Gerichtskasse Darmstadt, Landesbank Hessen-ThüringenKonto Nr.: 100 60 48, BLZ: 500 500 00 zu dem Kassenzeichen: 008419301115 (ist als Verwendungszweck stets anzugeben!)
Externe Links:
Exposee: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=he&file_id=46098&zvg_id=24014
amtliche Bekanntmachung: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=he&file_id=46099&zvg_id=24014
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