Zweifamilienhaus: Viktoriastr. 65, 68647 Biblis
Versteigert wird (Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung) am
Donnerstag, 26. April 2012, 10:00 Uhr
im AG Lampertheim, Bürstädter Str. 1, Geb. A, Saal 05 das Objekt Zweifamilienhaus: Viktoriastr. 65, 68647 Biblis eingetragen im Grundbuch von Biblis Blatt 5660.
lfd. Nr. 1 Flur 11 Flurstück 293/10 Hof- und Gebäudefläche, Viktoriastr. 65 785 qmlaut Gutachten vom 03.12.2010 :Zweifamilienhaus mit Garage (ca. 40 qm), eingeschossig, unterkellert, ausgebautes Dachgeschoß, freistehend, mit rückseitigem Anbau mit separatem Eingang; Ursprungsbaujahr unbekannt; Wohnfl. EG ca. 90 qm (4 Zi, Kü, Flure, Bad), Wohnfläche DG ca. 60 qm (2 ½ Zi, Kü, Flur, Bad, Balkon, Terrasse); starke Beeinträchtigung durch Lage direkt an der Eisenbahnstrecke Frankfurt/Main (hohe Lärmbelästigung; bahntrassenbegleitende Altlasten nicht untersucht)
ermittelter Verkehrswert in EURO:
Der Wert des oben genannten Grundbesitzes wurde gemäß § 74a Abs. 5 ZVG mit rechtskräftigem Beschluß des Gerichts vom 23.08.2011 festgesetzt auf 132.000,-- € insgesamt.Die Verkehrswerte für die jeweils hälftigen Miteigentumsanteile ist festgesetzt auf je 66.000,-- Euro.H I N W E I S (neues Verfahrensrecht)Bieter haben auf Verlangen Sicherheit zu leisten. Die Sicherheitsleistung beträgt mindestens 10 % des nach § 74a ZVG festgesetzten Wertes und ist sofort im Termin nachzuweisen.Sicherheitsleistung durch Bargeld ist ausgeschlossen.Sicherheit kann geleistet werden durch eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts oder durch einen Bundesbank- oder Verrechnungsscheck, der frühestens am dritten Werktrag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt worden und im Inland zahlbar ist. Dies gilt jeweils nur, wenn sie von einem im Geltungsbereich des Zwangsversteigerungsgesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt sind. Als berechtigt gelten Kreditinstitute, die in der Liste der zugelassenen Kreditinstitute gemäß Artikel 3 Abs. 7 und Artikel 10 Abs. 2 der Richtlinie 77/780/EWG des Rates vom 12.12.1977 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (ABl. EG Nr. L 322 S. 30) aufgeführt sind.Auch kann Sicherheit durch Einzahlung oder Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse in Darmstadt geleistet werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Zahlung hat in diesem Verfahren sodann zu erfolgen an:Gerichtskasse Darmstadt, Landesbank Hessen-ThüringenKonto Nr.: 100 60 48, BLZ: 500 500 00zu dem Kassenzeichen: 008243201119 (ist als Verwendungszweck stets anzugeben!)
Externe Links:
Exposee: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showAnhang&land_abk=he&file_id=45912&zvg_id=23940
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